Wie ist das mit der Haftung bei Missbrauchsfällen?

erstellt von Matt am 10.02.2007

Wir halten die Verbindungsdaten 80 Tage vor. Der Hotspot-Partner haftet natürlich nicht für Gastnutzer.

 | 2 Kommentare

Kommentare

  1. d.rupp@gmx.com schrieb am 04.04.2010:
    Was passiert genau bei einem eventuellen Ermittlungsverfahren? Wird der Abmahnanwalt sich zuerst an mich als Hotspotbetreiber wenden, oder wird unmittelbar nur die IP des Mitsurfers ermittelt und dann eben nur der Mitsirfer ermittelt? Bleibe ich als Hotspotbetreiber also unbekannt? Wir haben eine Pension und haben bisher unseren Gästen die SSID und das Password unseres WLANs gegeben. Jetzt wurden wir abgemahnt, weil ein Gast einmal illegales Fiesharing gemacht hat. Solche Abmahnungen wollen wir in Zukunft völlig verhindert. Ist hierfür Sofanet geeignet?
  2. pkerchner schrieb am 04.04.2010:
    nach Aussen tritt die IP Adresse von sofanet in Erscheinung. Ermittlungsverfahren landen also bei sofanet. Intern ist eine Zuordnung zwischen Nutzung und Paypal Account möglich, die wiederum den Nutzer identifiziert. ja, so einfach und kurz ist die Antwort pkerchner
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